Mechatroniker Berechtigung (Berufsumfang)

Link zur Quelle: http://www.mechatroniker.at/fileadmin/user_upload/Bundesinnung/Mechatroniker_NEU/MPO-Maschinen-Fertigungstechnik-01-02-04.pdf

Anhang Seite 6:

"Der Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung, Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung und Prüfung von:

  1. Spezialmaschinen, Geräten, Apparaten und Steuerungen für die Be- und Verarbeitung von Metall-, Holz-, Stein-, Textilien- und Lederprodukten sowie pharmazeutischen Produkten und Lebensmittel

  2. Teil- und Fertigerzeugnissen für Anlagen, Maschinen, Armaturen und Werkzeuge

  3. Mess-, Präzisionswerkzeugen und –geräten, Lehren, Schablonen und Waagen

  4. Schnitten, Stanz-, Tiefzieh- und Drehwerkzeugen

  5. Vorrichtungen, insbesondere Bohr-, Fräs- und Schweißvorrichtungen

  6. Formen, insbesondere von Spritz-, Gieß- und Spritzgießformen, sowie von Schmiedegesenken

  7. Maschinen und Maschinenteilen, Geräten, Apparaten, Behältern, Werkzeugen, mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Getrieben, Vorrichtungen und Steuerungen sowie Pumpen und Verdichtern, Förderanlagen und Servicemaschinen

  8. Feingeräten, Feininstrumenten, Kleinmechanismen und Kleinapparaturen wie Lehr- und Anschauungsmodellen, Analyse-, Prüf-, Mess-, Feinmess- und Überwachungsgeräten für technisch-wissenschaftliche Zwecke sowie optischen, nautischen und geodätischen Instrumenten und Apparaten sowie Fein- und Präzisionswaagen aller Art

  9. Fahrrädern, Krafträdern bis 150 ccm und motorgetriebenen Geräten" 


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